Therapieablauf

Dauer und Ablauf einer Therapie

Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen statt. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Bei der Therapie von Kindern werden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche terminiert. Die Elterngespräche werden einmal monatlich terminiert. Zudem können auch Gespräche mit der gesamten Familie durchgeführt werden.

Lesen Sie hier, welche Bestandteile die Therapie haben kann.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Der persönliche Erstkontakt findet im Rahmen der sogenannten „psychotherapeutischen Sprechstunde“ statt, die eingeführt wurde, um möglichst schnell und unkompliziert eine erste fachliche Einschätzung mit entsprechenden Behandlungsempfehlungen zu ermöglichen. Termine dafür kann man bei mir entweder telefonisch (s. Kontakt) oder über die Terminservicestelle unter 116117 bekommen. Sollte in diesem Gespräch festgestellt werden, dass eine Psychotherapie oder eine andere Behandlung sinnvoll erscheint, sprechen wir auch darüber, wie Sie nun möglichst schnell die empfohlenen Behandlungsmöglichkeiten umsetzen können. Je nach Auslastung der Praxis kann ich Ihnen einen Therapieplatz direkt anbieten, Sie auf die Warteliste setzen oder es muss ein Therapieplatz bei meinen Kollegen gefunden werden.

Probatorik / Therapieziele

Nach min. 50 Min. psychotherapeutischer Sprechstunde und der Zusage für den Therapieplatz, finden sechs probatorische Sitzungen statt. In dieser Zeit geht es darum die therapeutische Beziehung zum Kind/ Jugendlichen und den Bezugspersonen weiter aufzubauen. Können sich beide Parteien (Therapeut/ Patient) die Zusammenarbeit vorstellen, kann die Therapie beantragt und der Behandlungsvertrag unterschrieben werden. Anhand vertiefter biografischer Anamnäse und störungsspezifischer Diagnostik (Tests/Fragebögen) wird ein individuelles Störungsmodell erstellt. Hierbei geht es nie darum, wer „Schuld hat“. Vielmehr möchte man die Störung möglichst genau verstehen, um so den Schlüssel für eine erfolgreiche Behandlung zu erhalten. Mit Einverständnis der Eltern bzw. des Jugendlichen können auch Geschwister, Lehrer, Mitschüler oder Ärzte in den diagnostischen Prozess einbezogen werden.

Kurzzeittherapie / Langzeittherapie

Bei der Krankenkasse kann entweder eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen für Kind/Jugendlichen plus 6 für die Eltern) und/oder eine Langzeittherapie (60-80 Sitzungen für Kind/Jugendlichen und 15-20 Sitzungen für die Eltern) beantragt werden. Die Dauer der Therapie hängt dabei von verschiedenen Faktoren, wie Art und Ausprägungsgrad der Störung, Ausmaß der individuell erlebten Beeinträchtigung, usw. ab. Für die Familie ist v.a. wichtig zu wissen, dass sowohl Kurz- als auch Langzeittherapien – je nach Bedarf – verlängert bzw. vorzeitig beendet werden können. 

Auf Basis der diagnostischen Informationen werden geeignete Therapiemaßnahmen ausgewählt. Welche und wie viele Maßnahmen durchgeführt werden, hängt von der Art und Schwere der Erkrankung und von der konkreten Lebenssituation des Kindes oder Jugendlichen ab. Dabei werden zunächst die langfristigen Ziele der Therapie definiert (zum Beispiel Verringerung der sozialen Ängste, Abbau der Konflikte zwischen Eltern und Kind). Aus ihnen werden dann die einzelnen Therapiemaßnahmen und die zeitlichen Schritte der Therapie abgeleitet.

Akuttherapie

Die Akuttherapie kann als Einzeltherapie bis zu 24-mal à 25 Minuten durchgeführt werden und muss bei der Krankenkasse vorher nicht genehmigt, aber angezeigt werden. Die Akutbehandlung soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahmen empfohlen werden können. Soll nach der Akutbehandlung eine Richtlinientherapie erfolgen, sind mindestens zwei probatorische Sitzungen nötig. Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit den Stunden der Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen.

Die Therapie

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Anlässe für eine Therapie

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