Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Die Gründe für eine Psychotherapie können vielfältig sein. Informationen über Anlässe zu einem Gespräch und wann eine Therapie sinnvoll sein kann, finden Sie in den Menüpunkten der Rubrik „Die Therapie“.
Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und Psychologie?
Umgangssprachlich werden Psychologen, Therapeuten und Psychiater oft gleichgestellt. Den Berufen des Psychologen, Kindertherapeuten und des Kinderpsychiaters liegen jedoch unterschiedliche Ausbildungen zu Grunde.
Um als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten zu können, müssen Psychologen, (Sozial-)Pädagogen und Ärzte nach ihrem Grundstudium eine mehrjährige Weiterbildung absolvieren. Diese dauert zwischen drei und sechs Jahren. Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erhält man nach erfolgreichem Abschluss eine Approbation, ist also als behandelnder Arzt zugelassen.
Psychische Krankheiten von Kindern werden auch von Fachärzten diagnostiziert und behandelt. Dazu gehören insbesondere Fachärzte für Kinder- und Jugend- psychiatrie und -psychotherapie. Diese Ärzte haben Medizin an einer Universität studiert und danach eine Weiterbildung für die Behandlung psychischer Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen abgeschlossen. Sie können unter anderem Medikamente verordnen, selbst Psychotherapien durchführen oder zu anderen Ärzten oder Psychotherapeuten überweisen.
Kann ich einen Termin ohne Überweisung vom Arzt erhalten?
Sie brauchen keine Überweisung. Beim Erstbesuch und zu Beginn jedes neuen Quartales bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit.
Wer übernimmt die Kosten?
- Bei gesetzlicher Krankenversicherung:
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für die Abrechnung mit gesetzlichen Versicherungen benötige ich lediglich – 1x pro Quartal – Ihre elektronische Gesundheitskarte.
- Bei privater Krankenversicherung / Beihilfe:
Eine Psychotherapie wird grundsätzlich auch von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. In welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die im Rahmen der Psychotherapie anfallenden Kosten übernimmt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte erkundigen Sie sich am besten schon vor einem ersten Termin über Ihre Tarifbedingungen und einzuhaltenden Formalitäten Ihres individuellen Versicherungsvertrages.
Bei dieser Gelegenheit können Sie sich auch gleich die notwendigen Antragsformulare für eine Psychotherapie zusenden lassen. Die Höhe des Honorars richtet sich bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Als Selbstzahler:
Sie können aus unterschiedlichen Gründen den Wunsch haben, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen (z.B. wenn man es vermeiden möchte, dass die therapeutische Behandlung bei der Krankenkasse vermerkt wird). In diesem Fall spielt das Prozedere von Antragstellung und Bewilligung keine Rolle, da die Kosten privat in Rechnung gestellt werden. Die Höhe des Honorars richtet sich sodann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Oldenburg eingetragen und besitze eine Kassenzulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre (sowie deren Bezugspersonen).
Absagen / Versäumen von Terminen
Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren – also keine offenen Sprechstunden haben und die Termine langfristig vergeben – müssen Sie bis zu 2 Arbeitstage vor dem Termin absagen. Bei akuter Krankheit / Unfall o.ä. kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Erfolgt eine Absage zu kurzfristig, muss ich leider ein „Ausfallhonorar“ in Höhe von 60 Euro berechnen. Die genauen Bedingungen sind im Therapievertrag geregelt.
Müssen Sorgeberechtigte in die Behandlung einwilligen?
In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Es kann aber passieren, dass sich die Krankenkasse wegen irgendwelcher Formalitäten im Zusammenhang mit der Psychotherapie an den Versicherungsnehmer, die Eltern, wendet. Daher ist es günstiger, die Eltern von der Therapie zu unterrichten.
Jugendliche, die privat versichert oder über die Beihilfe versichert sind, brauchen auf jeden Fall die Zustimmung von Vater und Mutter, wenn sie eine Therapie machen möchten. Denn bei privaten Krankenversicherungen kann nur der Hauptversicherte den Antrag auf Übernahme der Kosten einer Psychotherapie stellen.
Muss ich zum (ersten) Termin etwas mitbringen?
Sie brauchen keine Überweisung. Beim Erstbesuch und zu Beginn jedes neuen Quartales bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin außerdem folgende Unterlagen mit:
- Krankenversicherungskarte des Kindes
- Anamnesebogen (falls vorhanden)
- gelbes U-Heft
- Letzten Schulzeugnisse (3 Halbjahre)
- Relevante Arztbriefe/ Berichte
Wie wird mit dem Thema Schweigepflicht umgegangen?
Psychotherapeuten unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Diese ist in §8 der Muster-Berufsordnung der Bundespychotherapeutenkammer geregelt.
Weitere Informationen finden Sie in der Muster-Berufsordnung auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer.
Wie läuft eine Therapie ab und kann ich sofort damit starten?
Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen statt. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Bei der Therapie von Kindern werden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche terminiert. Die Elterngespräche werden einmal monatlich terminiert. Zudem können auch Gespräche mit der gesamten Familie durchgeführt werden.
Erstkontakt in der psychotherapeutischen Sprechstunde:
Der persönliche Erstkontakt findet im Rahmen der sogenannten „psychotherapeutischen Sprechstunde“ statt, die eingeführt wurde, um möglichst schnell und unkompliziert eine erste fachliche Einschätzung mit entsprechenden Behandlungsempfehlungen zu ermöglichen. Termine dafür kann man bei mir entweder telefonisch (s. Kontakt) oder über die Terminservicestelle unter 116117 bekommen. Sollte in diesem Gespräch festgestellt werden, dass eine Psychotherapie oder eine andere Behandlung sinnvoll erscheint, sprechen wir auch darüber, wie Sie nun möglichst schnell die empfohlenen Behandlungsmöglichkeiten umsetzen können. Je nach Auslastung der Praxis kann ich Ihnen einen Therapieplatz direkt anbieten, Sie auf die Warteliste setzen oder es muss ein Therapieplatz bei meinen Kollegen gefunden werden.
Was tun im Falle eines Notfalls?
Als Psychotherapeutin bin ich selbstverständlich auch bei akuten psychischen Krisen für meine Patienten da und helfe dabei, möglicherweise weitere notwendige Schritte, wie z.B. eine Krankenhausbehandlung, in die Wege zu leiten.
Sollte bei Ihrem Kind ein psychischer Notfall vorliegen, noch dazu außerhalb üblicher Sprechzeiten, empfehle ich Ihnen keine Zeit zu vergeuden und direkt eine Notfallbehandlung einzuleiten, indem Sie sich
- an die Zentrale der CLEMENS-AUGUST-JUGENDKLINIK (Fachkrankenhaus für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie) unter der Telefonnummer 05493-504 300 wenden
- oder die kassenärztliche Rufnummer des Bereitschaftsdienstes 116117 wählen
- oder die Nummer der Rettungsleitstelle 112
Eine kostenlose und anonyme Beratung des Kinder- und Jugendtelefons („Nummer gegen Kummer“) gibt es unter: 0800-1110 333.
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